Lesungen

Hier finden Sie alle Informationen, wenn Sie aus unseren Büchern vorlesen möchten, eine digitale Lesung planen oder Fragen zum Bundesweiten Vorlesetag haben.

Liebe Vorleser*innen,

über Ihr Interesse an unseren Büchern freuen wir uns sehr! Da uns seit Corona vermehrt Anfragen zu digitalen Vorleseaktionen erreicht haben, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise, auf deren Basis Sie Ihre Lesung schnell, unkompliziert und dabei zugleich lizenzrechtlich abgesichert umsetzen können.

Entnehmen Sie bitte dem Impressum des Buchs die Information, ob es sich beim vorliegenden Buch um eine Carlsen-Originalausgabe oder eine deutsche Erstausgabe handelt. Sollte dort ein anderer deutscher Verlag als Rechteinhaber aufgeführt sein, so wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen in den jeweiligen Häusern.

Von der Leseerlaubnis ausgenommen sind Titel aus dem Disney-Universum sowie alle Titel von Joanne K. Rowling.

Hinweise zum Harry Potter Book Day finden Sie unter:
https://www.carlsen.de/handel/veranstaltungsangebot/harry-potter

Weitergehende Informationen zu Harry-Potter-Veranstaltungen finden Sie hier:
https://www.carlsen.de/handel/veranstaltungsangebot/harry-potter-hinweise

Viel Spaß beim Vorlesen!

Sie können Ihre Lesung live streamen.

Voraussetzung ist, dass die Lesung nicht downloadbar ist.

Die Länge Ihrer Lesung darf 10 Minuten nicht überschreiten (reine Textlesungslänge).

Falls Sie in einem geschlossenen, passwortgeschützten Raum (z.B. Schulserver, Kommunikationssoftware) live Schüler*innen und Kita-Kindern vorlesen, dürfen Sie natürlich auch jeden Tag ein Stückchen aus dem gleichen Buch vorlesen. Das entspricht einer realen Vorlesesituation.

Möchten Sie innerhalb Ihres geschlossenen, nicht-öffentlichen digitalen Raums die Lesung für eine spätere Abfrage per Aufzeichnung zur Verfügung stellen, so ist das für 1 Woche (7 Kalendertage) möglich. Danach muss die Aufnahme unaufgefordert entfernt werden.

Mit der Lesung darf kein kommerzielles Interesse verbunden sein.

Es soll auf Autor*in und Titel und ggf. Illustrator*in des Buches hingewiesen werden.

Die Lesegenehmigung ist einmalig, nicht-exklusiv und kostenfrei.

Es gelten die Vorgaben der Schulen und Kindergärten.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie die von Carlsen zur Verfügung gestellten Bilderbuchkinos nutzen (https://www.carlsen.de/schule-und-kita/bilderbuchkinos), unter Beachtung der Regeln.

Die Vorführung von Bilderbuchkinos darf aufgezeichnet werden und über die Homepage Ihrer Bücherei 1 Woche lang zur Verfügung gestellt werden. Danach sind die Aufnahmen unaufgefordert aus dem Netz zu entfernen.

Voraussetzung ist, dass das Video der Vorführung des Bilderbuchkinos nicht downloadbar ist.

Mit der Lesung darf kein kommerzielles Interesse verbunden sein.

Es soll auf Autor*in und Titel und ggf. Illustrator*in des Buches hingewiesen werden.

Die Lesegenehmigung ist einmalig, nicht-exklusiv und kostenfrei.

Sie können Ihre Buchvorstellung live streamen.

Voraussetzung ist, dass die Lesung nicht downloadbar ist.

Ein Einstellen auf Youtube ist verboten.

Eine Story auf Instagram, die sich nach 24 Stunden automatisch löscht und die nicht in den Story-Highlights gespeichert wird, ist erlaubt, unter Einhaltung der Regeln.

Die Länge Ihrer Lesung/Aufnahme darf 10 Minuten nicht überschreiten (reine Textlesungslänge).

Zu jedem Titel darf nur eine Lesung eines zusammenhängenden Texts/Textausschnitts aufgenommen werden.

In Verbindung mit der Lesung dürfen auch Bilder aus dem jeweiligen Buch gezeigt werden. Diese dürfen jedoch nicht zu einem Bilderbuchkino zusammengestellt werden.

Mit der Lesung darf kein kommerzielles Interesse verbunden sein.

Es soll auf Autor*in und Titel und ggf. Illustrator*in des Buches hingewiesen werden.

Die Lesegenehmigung ist einmalig, nicht-exklusiv und kostenfrei.

Bücher für Ihre Lesung können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen.

  1. Veranstalter von öffentlichen Lesungen und Vortragende sind verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung die Genehmigung der VG WORT einzuholen und die Gebühren mit der VG WORT nach dem geltenden Tarif abzurechnen. 

  1. In den folgenden Fällen sind wir im Verlag der richtige Ansprechpartner: 

  • Vorträge in Bühnenhäusern 

  • „abendfüllende“ Lesungen, die mit Werken ein und desselben Autors bestritten werden (wobei „abendfüllend“ die Zeitdauer, nicht die Tageszeit betrifft) 

  • szenische Darstellungen und Dramatisierungen  

Die oben genannten Formate müssen schriftlich per E-Mail angefragt werden. Bitte beachten Sie, dass wir für Veranstaltungen, für die Eintritt erhoben wird, eine Gebühr in Rechnung stellen.

Sie möchten beim Bundesweiten Vorlesetag mitmachen und anderen aus unseren Büchern vorlesen? Es gelten die oben genannten Rahmenbedingungen, sowohl für analoge als auch digitale Formate. Sie benötigen keine weitergehende Genehmigung. 

Bitte beachten Sie: Von der Leseerlaubnis ausgenommen sind Titel aus dem Disney-Universum sowie alle Titel von Joanne K. Rowling, Marc-Uwe Kling und Ulrich Hub.

bilderbuchkino
Bilderbuchkinos von Carlsen in der Kita

Bilderbuchkino

Sie möchten ein Bilderbuchkino vorführen? Auf unserer Website finden Sie eine kostenlose Auswahl aktueller Titel für Ihre Vorleseaktion.

Die bereitgestellten Bilderbuchkinos dürfen Sie gern in Ihrer Einrichtung nutzen (z.B. Kita, Schule, Bücherei), sofern die Veranstaltung der Leseförderung dient und kostenlos angeboten wird.

Bitte nutzen Sie folgende Copyrightangabe:
Autor*in und ggf. Illustrator*in, Buchtitel © Carlsen Verlag GmbH, Hamburg

Wir weisen Sie darauf hin, dass die vollständige oder teilweise anderweitige Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, die Überspielung sowie die kommerzielle Vorführung und Vermietung, nicht gestattet sind.  

Bei öffentlichen Vorführungen gilt für Bilderbuchkinos eine Meldepflicht bei der VG Wort, sofern Sie den die Bilder begleitenden Text vorlesen und nicht frei erzählen. 

Der von Ihnen gewünschte Titel ist nicht dabei?  

Schreiben Sie uns eine Mail, um eine Genehmigung anzufragen. Bitte beachten Sie, dass wir für alle Titel, die nicht in unserem kostenlosen Pool enthalten sind, eine Gebühr in Rechnung stellen. Die Preise können Sie gern bei uns erfragen. 

Kamishibai

Sie haben Interesse an der Erstellung einer Papiertheaters? Nach Prüfung der entsprechenden Rechte erteilen wir Ihnen gern eine Genehmigung und lassen Ihnen die Daten zukommen. Bitte beachten Sie, dass wir für diese Dienstleistung eine Gebühr in Rechnung stellen.

lesespaziergang

Lesespaziergänge und Ausstellungen

Sie planen einen Lesespaziergang oder eine Ausstellung? Nach Prüfung der entsprechenden Rechte erteilen wir Ihnen gern eine Genehmigung und lassen Ihnen die Daten zukommen.

Bitte beachten Sie, dass wir für dieses Veranstaltungsformat, also das öffentliche Ausstellen von (Bilder-)Büchern, eine Gebühr in Rechnung stellen.