Urheberrecht

Welche Bedeutung hat das Urheberrecht für Verlage und Autor*innen?

Bücher sind mehr als nur ein Gegenstand, den man erwerben und als Eigentum betrachten kann – denn etwas an einem Buch lässt sich nicht kaufen: das geistige Eigentum. Dieses verbleibt zeitlebens fest bei der Person, die es als Urheber*in geschaffen hat. 

Was ist das Urheberrecht? Warum ist es so wichtig?

Das, was Menschen kreativ erschaffen, sei es ein Musikstück, eine Illustration oder ein Text, wird als Werk bezeichnet. Die Eigentumsrechte an einem solchen Werk regelt das Urheberrecht. Und zwar sehr eindeutig: Jedes Werk ist allein Eigentum seines Urhebers und einzig diese Person darf bestimmen, was mit dem Werk passieren soll, zum Beispiel, ob es veröffentlicht werden soll oder nicht. Außerdem besteht ein Anspruch darauf, dass niemand anderes das eigene Werk für eigene Zwecke nutzt, entstellt oder verändert.

Das Werk als persönliche geistige Schöpfung des Urhebers bzw. der Urheberin ist eng an dessen*deren Persönlichkeit gebunden. Man kann niemandem ein Stück seiner Persönlichkeit wegnehmen und deshalb verbleibt das Urheberrecht an den Inhalten eines Werks bis zu seinem Tod bei der Person, die es geschaffen hat.

Viele Menschen leben von den Einnahmen aus kreativen Werken und sind deshalb darauf angewiesen, dass das Urheberrecht durchgesetzt wird. Neben Autor*in und/oder Illustrator*in arbeiten an der Entstehung eines Buches viele Menschen mit, die die Bücher etwa lektorieren, gestalten, setzen oder drucken. Es ist ihr Beruf, mit dem sie Geld verdienen. 

Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Wer ein Werk ohne Zustimmung durch den/die Urheber*in nutzt, verletzt das Recht am geistigen Eigentum. Das Urheberrecht wird zum Beispiel verletzt, wenn längere Textstellen oder Abbildungen ungefragt abgedruckt oder im Internet veröffentlicht oder ohne Zustimmung verändert werden. Auch eine nicht genehmigte kommerzielle Lesung oder Aufführung verletzt das Urheberrecht.

Wer kümmert sich um die Durchsetzung des Urheberrechts?

Wenn es um die Veröffentlichung und Verbreitung ihres Werkes geht, arbeiten viele Autor*innen mit Verlagen zusammen und übertragen ihnen die Nutzungsrechte. Deshalb sind der Regel Verlage auch Ansprechpartner, wenn jemand anderes das Werk nutzen möchte, zum Beispiel für eine Verfilmung oder eine Übersetzung. Umgekehrt sind Verlage aber auch dann zuständig, wenn es zu Urheberrechtsverletzungen kommt, zum Beispiel bei einer nicht genehmigten Übersetzung. Denn Verlage haben sich gegenüber ihren Autor*innen verpflichtet, deren Urheberrechte zu schützen.

So steht auch der Carlsen Verlag für die Wahrung der Urheberrechte seiner Autor*innen ein und behält sich vor, Rechtsverletzungen zu verfolgen, seien es unautorisierte Nutzungen oder strafrechtliche relevante – z.B. gewaltverherrlichende – Kontexte, in denen sich die Texte oder Illustrationen wiederfinden könnten.

Gibt es auch genehmigungsfreie Nutzungen eines Werkes? 

Das Urheberrecht sieht auch einige genehmigungsfreie Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke vor: So haben Bildungseinrichtungen etwa weiter gefasste Nutzungsmöglichkeiten, auch Kopien für den privaten Gebrauch sind möglich. Und natürlich darf aus Werken in gewissem Rahmen zitiert sowie sich künstlerisch mit Werken auseinandergesetzt werden, z.B. in Form von Karikaturen oder Parodien. 

An wen wende ich mich, wenn ich Carlsen-Bücher nutzen möchte?

Um Nutzungsanfragen, sei es die Verwendung eines Textauszugs oder einer Abbildung aus einem Werk oder zum Beispiel die Bearbeitung des Werkes zu einer Bühnenfassung oder die Veranstaltung einer Lesung, kümmert sich unsere Lizenzabteilung